Ehe

Die Kirche betrachtet die Ehe als Sakrament, das sich die Brautleute vor Zeugen spenden. Sie ist von ihrer Idee her einzigartiger Ausdruck der Gemeinschaft der Liebe zwischen Mann und Frau und sie bedeutet ein Verbundensein in Freude und Leid bis zum Tod.

Anmeldung zur Trauung

Haben Sie sich für eine kirchliche Trauung entschieden, sollten Sie sich frühzeitig mit dem Pfarramt der Gemeinde in Verbindung setzen, in der Sie oder Ihr Partner / Ihre Partnerin wohnen. Dies sollte unbedingt vor der endgültigen Festlegung des Hochzeitstermins erfolgen, um z. B. Terminüberschneidungen zu vermeiden. Möglicherweise sind auch noch Fragen zu erörtern, die vor einer kirchlichen Trauung zu klären sind.

Die Trauung findet im Regelfall vor einem der Ortsgeistlichen statt. Es ist aber auch möglich, einen anderen Priester oder Diakon anzusprechen, der Ihnen bekannt ist.

Wenn die Trauung nicht in Ihrem Wohnort stattfindet, sollten Sie sich möglichst frühzeitig auch mit dem Pfarramt in Verbindung setzen, zu dessen Pfarrei die Traukirche gehört. Sie benötigen zudem eine Überweisung von Ihrem Heimatpfarrer, die Sie problemlos erhalten.

Eine kirchliche Trauung ist auch dann möglich, wenn

  • ein oder beide Partner nicht gefirmt sind,
  • ein Partner aus der Kirche ausgetreten ist oder einer anderen Konfession angehört,
  • ein Partner nicht getauft ist oder keiner Religion angehört.

Erforderliche Unterlagen

  • Beide Partner sind katholisch und waren zuvor weder staatlich noch kirchlich verheiratet: Sie benötigen jeweils einen Auszug aus dem Taufbuch zum Zwecke der Eheschließung, der am Tag der Trauung nicht älter als sechs Monate sein darf. Diesen stellt das Pfarramt Ihrer Taufkirche aus.
  • Ein Ehepartner ist katholisch, der andere evangelisch und beide waren zuvor weder staatlich noch kirchlich verheiratet: Der kath. Partner benötigt einen Auszug aus dem Taufbuch zum Zwecke der Eheschließung, der am Tag der Trauung nicht älter als sechs Monate sein darf. Diesen stellt das Pfarramt Ihrer Taufkirche aus. Der evangelische Partner benötigt ebenfalls eine Taufbescheinigung (z.B. Kopie der Taufeintragung des Familienstammbuches) und eine aktuelle Mitgliedsbescheinigung (von der jetzigen ev. Wohnortpfarrei). Soll die Eheschließung in einer evangelischen Kirche stattfinden, ist zusätzlich die Befreiung von der kanonischen Formpflicht vom bischöflichen Beauftragten einzuholen.
  • Ein Ehepartner ist katholisch, der andere orthodox und beide waren zuvor weder staatlich noch kirchlich verheiratet: Der kath. Partner benötigt einen Auszug aus dem Taufbuch zum Zwecke der Eheschließung, der am Tag der Trauung nicht älter als sechs Monate sein darf. Diesen stellt das Pfarramt Ihrer Taufkirche aus. Der orthodoxe Partner benötigt eine Bescheinigung der Taufe (Kopie der Taufeintragung des Familienstammbuches od. Bescheinigung der orth. Taufpfarrei). Mit einem der Pfarrer ist im Vorbereitungsgespräch das Ehevorbereitungsprotokoll auszufüllen, das zur Einholung der Trauerlaubnis dem bischöflichen Beauftragten in Köln vorgelegt werden muss. Erst nach Erteilung der Erlaubnis kann die verbindliche Zusage der kirchlichen Hochzeit gegeben werden. Soll die Hochzeit in einer orthodoxen Kirche stattfinden, ist zusätzlich die Befreiung von der kanonischen Formpflicht vom bischöflichen Beauftragten einzuholen.
  • Ein Ehepartner ist katholisch, der andere gehört einer anderen oder keinen Religion an und beide waren zuvor weder staatlich noch kirchlich verheiratet: Der kath. Partner benötigt einen Auszug aus dem Taufbuch zum Zwecke der Eheschließung, der am Tag der Trauung nicht älter als sechs Monate sein darf. Diesen stellt das Pfarramt Ihrer Taufkirche aus. Mit einem der Pfarrer ist im Vorbereitungsgespräch das Ehevorbereitungsprotokoll auszufüllen, das zur Befreiung vom Ehehindernis der Religionsverschiedenheit dem bischöflichen Beauftragten in Köln vorgelegt werden muss. Erst nach erfolgter Befreiung kann die verbindliche Zusage der kirchlichen Hochzeit gegeben werden.
  • Ein Ehepartner ist katholisch, der ist andere aus der Kirche (kath. wie ev.) ausgetreten und beide waren zuvor weder staatlich noch kirchlich verheiratet: Der kath. Partner benötigt einen Auszug aus dem Taufbuch zum Zwecke der Eheschließung, der am Tag der Trauung nicht älter als sechs Monate sein darf. Diesen stellt das Pfarramt Ihrer Taufkirche aus. Mit einem der Pfarrer ist im Vorbereitungsgespräch das Ehevorbereitungsprotokoll auszufüllen, das zur Einholung der Trauerlaubnis dem bischöflichen Beauftragten in Köln vorgelegt werden muss. Erst nach Erteilung der Erlaubnis kann die verbindliche Zusage der kirchlichen Hochzeit gegeben werden.
  • Ein Ehepartner ist nicht zur Eheschließung in der Kirche bereit: Mit einem der Pfarrer ist das Vorbereitungsgespräch zu führen, der dann die Befreiung von der kanonischen Formpflicht beim bischöflichen Beauftragten beantragt. Nach deren Erteilung ist dann die Eheschließung auf dem Standesamt kirchlich gültig.
  • Ein / beide Ehepartner waren schon einmal staatlich verheiratet und waren zu diesem Zeitpunkt katholisch: Sie benötigen jeweils einen Auszug aus dem Taufbuch zum Zwecke der Eheschließung, der am Tag der Trauung nicht älter als sechs Monate sein darf. Dann mit einem der Pfarrer das Vorbereitungsgespräch führen, zu dem außerdem eine Kopie des Scheidungsurteils sowie eine Liste der gemeinsamen Wohnsitze vom Tag der Eheschließung bis zum Tag der Scheidung der staatlich geschlossenen Vorehe mitzubringen sind. In diesem Gespräch werden das Ehevorbereitungsprotokoll und der Antrag auf Nichtigkeitserklärung der Vorehe wegen Formmangels ausgefüllt, die dem bischöflichen Beauftragten in Köln vorgelegt werden müssen. Erst nach erfolgter Nichtigkeitserklärung der Vorehe kann die verbindliche Zusage der kirchlichen Hochzeit gegeben werden.
  • Ein Ehepartner war schon einmal staatlich verheiratet und zu diesem Zeitpunkt aus der katholischen Kirche ausgetreten oder einer anderen Konfession / Religion oder keiner Religion angehörig: Diese Vorehe ist bis zum Beweis des Gegenteils als gültig zu betrachten, d.h. eine kirchliche Eheschließung ist erst möglich, wenn vom kirchlichen Ehegericht in einem Verfahren zweifelsfrei festgestellt wurde, dass diese Ehe nichtig ist, weil eine Wesenseigenschaft zum Zeitpunkt der Eheschließung ausgeschlossen wurde. Um zu erfahren, ob ein entsprechendes Verfahren vor dem kirchlichen Ehegericht Erfolg verspricht und wie dieses abläuft, wendet man sich am besten am das Erzbischöfliche Offizialat in Köln. Die Beratung ist kostenlos.
  • Ein Ehepartner war schon einmal kirchlich verheiratet: Diese Vorehe ist bis zum Beweis des Gegenteils als gültig zu betrachten, d.h. eine kirchliche Eheschließung ist erst möglich, wenn vom kirchlichen Ehegericht in einem Verfahren zweifelsfrei festgestellt wurde, dass diese Ehe nichtig ist, weil eine Wesenseigenschaft zum Zeitpunkt der Eheschließung ausgeschlossen wurde. Um zu erfahren, ob ein entsprechendes Verfahren vor dem kirchlichen Ehegericht Erfolg verspricht und wie dieses abläuft, wendet man sich am besten an das Erzbischöfliche Offizialat in Köln. Die Beratung ist kostenlos

Traugespräch

Einige Wochen vor der Trauung wird der Seelsorger mit Ihnen das Traugespräch führen und das Ehevorbereitungsprotokoll ausfüllen – beides ist verpflichtend.


Ehevorbereitung

Ehevorbereitungskurse sind die Einladung, sich gemeinsam mit anderen Brautleuten auf die Ehe vorzubereiten. Bei Interesse nennen wir Ihnen gerne Orte und Termine, wo diese Vorbereitung angeboten wird!


Trauzeugen

Die Trauzeugen sollten sich zum christlichen Glauben bekennen, rechtlich erforderlich ist dies jedoch nicht.
Trauzeugen müssen das 14. Lebensjahr vollendet haben.


Gebühren

Für Gemeindemitglieder fallen keine Gebühren an.